Bestattungsvorsorge – mehr Freiraum für das Hier und Jetzt

TREUHANDKONTO
Lassen Sie sich Ihre Vorsorge mit einem reinen zweckgebundenen Treuhandkonto absichern. Zusätzlich ist es vor dem Zugriff Dritter oder des Sozialamtes geschützt.
STERBEGELDVERSICHERUNG
Um Ihre Vorsorgewünsche zu finanzieren erhalten Sie bei der Sterbegeldversicherung den gesamten Versicherungsschutz nach gerade einmal 1,5 Jahren monatlicher Einzahlung. Die Aufnahme kann bis zum 80.Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen erfolgen.Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenAlles rund um Ihr Recht
Damit der letzte Wille zählt
In Ihrem Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Vermögen und Besitztümern im Sterbefalls geschehen soll. Dabei gibt es zwei rechtskräftige Möglichkeiten und Varianten ein Testament zu verfassen. Unterscheiden müssen Sie in diesem Kontext zwischen dem ,,eigenhändig” verfassten Testament und dem ,,notariell” verfasstem Testament. Bei einem eigenhändigen Testament müssen handschriftlich wichtige Details wie z. B. Ort, Datum und Unterschrift mit Vor und Nachname niedergeschrieben werden. Das notarielle Verfahren ähnelt dem mit dem Unterschied, dass das Schriftstück vom Notar entsprechend Ihrer Wünsche entsprechend verfasst wird, welcher Ihre Unterschrift vor Ort zusätzlich beglaubigt. Das Widerrufen des notariellen Testaments ist jederzeit auf Wunsch möglich.Regelung der Erbreihenfolge
Im Falle dessen, dass Sie kein Testament erstellt haben, wird die Gesetzgebung die Erbreihenfolge festlegen: Erben erster Ordnung/Reihe sind Kinder, Ehepartner und die Enkelkinder Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ergeben sich folgende Ansprüche auf die Verbliebenden: Der Ehepartner erbt mindestens die Hälfte aller Vermögenswerte. Die übrige Hälfte wird unter den ehelichen und nicht ehelichen Kindern, als auch unter den adoptierten Kindern aufgeteilt. Falls diese nicht mehr leben, wird es unter deren Kindern zu den gleichen Anteilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung/Reihe sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Diese Konstellation kommt nur zu Stande, wenn der Erblasser keine direkten nachweisbaren Nachkommen hat. Erben dritter Ordnung/Reihe sind Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Diese Modellierung, findet nur Anwendung, wenn die erste und zweite Ordnung/Reihe nicht mehr präsent ist. Wir verweisen Sie gerne für weitere Informationen auf die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Broschüre zum Thema Erben und Vererben können Sie sich kostenlos herunterladen.Bestimmen Sie bei Entscheidungsunfähigkeit über Maßnahmen
Damit Sie später indirekt über Ihre Vorsorge bestimmen können, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Verfassung sein sollten empfiehlt sich eine Patientenverfügung. So können Sie einen Einfluss über Ihre ärztliche Behandlung gewinnen. Der behandelnde Arzt/Ärztin kann anhand dieser Verfügung die Maßnahmen, die von Ihnen erwünscht sind, ausführen. Diese Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht eines Notares angeschlossen oder isoliert, als auch Privatschriftlich erstellt werden. Wir verweisen Sie gerne für weitere Informationen auf die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Broschüre zum Thema Patientenverfügung können Sie sich kostenlos herunterladenDie Person an Ihrer Seite
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen sich selbst von einer Person Ihres Vertrauens vertreten zu lassen, wenn Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage/Verfassung sein sollten. Der Bevollmächtigte erhält das Recht sämtliche oder einzelne und konkret festgelegte Verträge abzuschließen oder zu kündigen, um Ihnen die Last abzunehmen. Für bestimmte Geschäfte, im besonderen Grundstücksgeschäfte ist allerdings eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig. Vermögensgeschäfte anderer Art, wie Bankgeschäfte sind mit einer schriftlichen Vollmacht Rechtskräftig. Empfehlenswert ist es abschließend eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um dabei parallel die gesundheitlichen Aspekte zu klären.
Durchführbare Bestattungsarten
Traditionelle Bestattung oder individuelle Naturbestattung – wir informieren Sie gern.
Vielfältige Särge, Urnen & Andenken
Schlicht oder auffällig, klassisch oder modern – Särge, Urnen & Andenken für jeden Anspruch.