Bestattungsvorsorge – mehr Freiraum für das Hier und Jetzt

Ein selbstbestimmtes Leben endet mit einem selbstbestimmten Abschied. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, seinen letzten Weg so zu gestalten, wie es ihm selbst entspricht. Die individuellen Bestattungswünsche in die Hand zu nehmen und dafür finanziell vorzusorgen ist für immer mehr Menschen ein sinnreicher und gewissenhafter Schritt. Zum einen, weil die Verbleibenden ansonsten gesetzlich verpflichtet sind die Last der Bestattung zu tragen. Des Weiteren auch, weil viele, sobald sie darüber nachdenken, spezifische und präzise Vorstellungen zur eigenen Bestattung finden werden. Nehmen Sie sich die Zeit und fragen sie sich, ob Sie einmal eingeäschert oder im Sarg beerdigt werden wollen?
Neben einer Beisetzung innerhalb des Friedhofs gehen wir auch auf die individuellen Wünsche ein. Sei es außerhalb des Friedhofs, im Wald, im Meer oder ob die Asche in die Luft freigesetzt werden soll. Stellen Sie sich Ihre Beisetzung eher schlicht und ordinär vor oder eher bewegend und zeremoniös mit Ihrer Lieblingsmusik? Wir beraten und betreuen Sie dabei detailliert mit Ihren Wünschen treu und sorgfältig. Denn so ist anschließend alles in Ihrem Sinn festgehalten, was den Verbleibenden ein gutes Gefühl gibt.

TREUHANDKONTO

Lassen Sie sich Ihre Vorsorge mit einem reinen zweckgebundenen Treuhandkonto absichern. Zusätzlich ist es vor dem Zugriff Dritter oder des Sozialamtes geschützt.

STERBEGELDVERSICHERUNG

Um Ihre Vorsorgewünsche zu finanzieren erhalten Sie bei der Sterbegeldversicherung den gesamten Versicherungsschutz nach gerade einmal 1,5 Jahren monatlicher Einzahlung. Die Aufnahme kann bis zum 80.Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen erfolgen.
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Alles rund um Ihr Recht

Haben Sie schon ein Testament angefertigt? Welche Personen, Stiftungen oder Organisationen stehen an welcher Stelle in der Erbfolge? Wie sieht der Stand Ihrer Patientenverfügung aus oder haben Sie überhaupt eine? Die unten aufgeführten Hinweise zur geregelten Abfolge Ihres letzten Willens sollen lediglich einer allgemeingültigen Information dienen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass keine der Punkte eine Rechtsberatung ersetzen kann, da jeglicher Sachverhalt sich von Person zu Person unterscheidet. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren.

Damit der letzte Wille zählt

In Ihrem Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Vermögen und Besitztümern im Sterbefalls geschehen soll. Dabei gibt es zwei rechtskräftige Möglichkeiten und Varianten ein Testament zu verfassen. Unterscheiden müssen Sie in diesem Kontext zwischen dem ,,eigenhändig” verfassten Testament und dem ,,notariell” verfasstem Testament. Bei einem eigenhändigen Testament müssen handschriftlich wichtige Details wie z. B. Ort, Datum und Unterschrift mit Vor und Nachname niedergeschrieben werden. Das notarielle Verfahren ähnelt dem mit dem Unterschied, dass das Schriftstück vom Notar entsprechend Ihrer Wünsche entsprechend verfasst wird, welcher Ihre Unterschrift vor Ort zusätzlich beglaubigt. Das Widerrufen des notariellen Testaments ist jederzeit auf Wunsch möglich.

Regelung der Erbreihenfolge

Im Falle dessen, dass Sie kein Testament erstellt haben, wird die Gesetzgebung die Erbreihenfolge festlegen: Erben erster Ordnung/Reihe sind Kinder, Ehepartner und die Enkelkinder Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ergeben sich folgende Ansprüche auf die Verbliebenden: Der Ehepartner erbt mindestens die Hälfte aller Vermögenswerte. Die übrige Hälfte wird unter den ehelichen und nicht ehelichen Kindern, als auch unter den adoptierten Kindern aufgeteilt. Falls diese nicht mehr leben, wird es unter deren Kindern zu den gleichen Anteilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung/Reihe sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Diese Konstellation kommt nur zu Stande, wenn der Erblasser keine direkten nachweisbaren Nachkommen hat. Erben dritter Ordnung/Reihe sind Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Diese Modellierung, findet nur Anwendung, wenn die erste und zweite Ordnung/Reihe nicht mehr präsent ist. Wir verweisen Sie gerne für weitere Informationen auf die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Broschüre zum Thema Erben und Vererben können Sie sich kostenlos herunterladen.

Bestimmen Sie bei Entscheidungsunfähigkeit über Maßnahmen

Damit Sie später indirekt über Ihre Vorsorge bestimmen können, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Verfassung sein sollten empfiehlt sich eine Patientenverfügung. So können Sie einen Einfluss über Ihre ärztliche Behandlung gewinnen. Der behandelnde Arzt/Ärztin kann anhand dieser Verfügung die Maßnahmen, die von Ihnen erwünscht sind, ausführen. Diese Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht eines Notares angeschlossen oder isoliert, als auch Privatschriftlich erstellt werden. Wir verweisen Sie gerne für weitere Informationen auf die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Broschüre zum Thema Patientenverfügung können Sie sich kostenlos herunterladen

Die Person an Ihrer Seite

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen sich selbst von einer Person Ihres Vertrauens vertreten zu lassen, wenn Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage/Verfassung sein sollten. Der Bevollmächtigte erhält das Recht sämtliche oder einzelne und konkret festgelegte Verträge abzuschließen oder zu kündigen, um Ihnen die Last abzunehmen. Für bestimmte Geschäfte, im besonderen Grundstücksgeschäfte ist allerdings eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig. Vermögensgeschäfte anderer Art, wie Bankgeschäfte sind mit einer schriftlichen Vollmacht Rechtskräftig. Empfehlenswert ist es abschließend eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um dabei parallel die gesundheitlichen Aspekte zu klären.
Testament
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Bestattungsarten vom Bestattungsinstitut Böger in Rinteln, Porta Westfalica und Bückeburg

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