Bestattungsvorsorge – mehr Freiraum für das Hier und Jetzt
Ein selbstbestimmtes Leben endet mit einem selbstbestimmten Abschied. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, seinen letzten Weg so zu gestalten, wie es ihm selbst entspricht. Die individuellen Bestattungswünsche in die Hand zu nehmen und dafür finanziell vorzusorgen ist für immer mehr Menschen ein sinnreicher und gewissenhafter Schritt. Zum einen, weil die Verbleibenden ansonsten gesetzlich verpflichtet sind die Last der Bestattung zu tragen. Des Weiteren auch, weil viele, sobald sie darüber nachdenken, spezifische und präzise Vorstellungen zur eigenen Bestattung finden werden. Nehmen Sie sich die Zeit und fragen sie sich, ob Sie einmal eingeäschert oder im Sarg beerdigt werden wollen?
Neben einer Beisetzung innerhalb des Friedhofs gehen wir auch auf die individuellen Wünsche ein. Sei es außerhalb des Friedhofs, im Wald, im Meer oder ob die Asche in die Luft freigesetzt werden soll. Stellen Sie sich Ihre Beisetzung eher schlicht und ordinär vor oder eher bewegend und zeremoniös mit Ihrer Lieblingsmusik? Wir beraten und betreuen Sie dabei detailliert mit Ihren Wünschen treu und sorgfältig. Denn so ist anschließend alles in Ihrem Sinn festgehalten, was den Verbleibenden ein gutes Gefühl gibt.
TREUHANDKONTO
Lassen Sie sich Ihre Vorsorge mit einem reinen zweckgebundenen Treuhandkonto absichern. Zusätzlich ist es vor dem Zugriff Dritter oder des Sozialamtes geschützt.STERBEGELDVERSICHERUNG
Um Ihre Vorsorgewünsche zu finanzieren erhalten Sie bei der Sterbegeldversicherung den gesamten Versicherungsschutz nach gerade einmal 1,5 Jahren monatlicher Einzahlung. Die Aufnahme kann bis zum 80.Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen erfolgen.Alles rund um Ihr Recht
Haben Sie schon ein Testament angefertigt? Welche Personen, Stiftungen oder Organisationen stehen an welcher Stelle in der Erbfolge? Wie sieht der Stand Ihrer Patientenverfügung aus oder haben Sie überhaupt eine? Die unten aufgeführten Hinweise zur geregelten Abfolge Ihres letzten Willens sollen lediglich einer allgemeingültigen Information dienen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass keine der Punkte eine Rechtsberatung ersetzen kann, da jeglicher Sachverhalt sich von Person zu Person unterscheidet. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren.