100% Transparenz – Qualität sichtbar machen

Gerne sind wir auch bei unseren Zertifizierungen transparent, um Ihnen die notwendige Sicherheit zu geben. Dadurch ist für Sie erkennbar, dass wir nicht nur angeben ein Fachbetrieb zu sein, sondern dies auch mit den entsprechenden Dokumenten belegen können. Dies zeichnet uns als Qualitäts-Bestatter für Rinteln aber auch für Porta Westfalica und Bückeburg aus.


Ehrenurkunde für das 125-jährige Bestehen der Firma

Das Bestattungs-Institut Böger erhält die Ehrenurkunde des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. für herausragende Leistungen zum 125-jährigen Jubiläum. Diese Auszeichnung würdigt Qualität, Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit des Instituts in der Bestattungsbranche. Als Inhaber des Markenzeichens des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. erfüllt das Bestattungs-Institut Böger die Anforderungen an Einfühlungsvermögen, Würde, respektvollen Umgang mit Verstorbenen und transparente Abläufe vorbildlich. 

  • Die Ehrenurkunde betont die Zugehörigkeit des Bestattungs-Instituts Böger zu einer Gemeinschaft von rund 1000 Bestattungsunternehmen, die hohe Anforderungen bei Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Der Erhalt dieser Lizenzurkunde bestätigt die Qualität und Professionalität des Instituts.
  • Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. setzt sich für den Erhalt der Bestattungskultur und des Berufsethos ein. Das Bestattungs-Institut Böger ist seit 2018 Mitglied dieser Gemeinschaft und erfüllt die strengen Aufnahmekriterien.
  • Die Ehrenurkunde ist eine verdiente Anerkennung für das Bestattungs-Institut Böger, das sich für hohe Standards in der Bestattungsbranche einsetzt. 

 


Lizenzurkunde: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. steht für Qualität, Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit. So wird versichert, dass Menschen beim Abschied von ihren Angehörigen neben Einfühlungsvermögen und Würde auch auf einen respektvollen Umgang mit den Verstorbenen sowie transparente Abläufe vertrauen können. In Anerkennung unserer Verantwortung legen wir als Inhaber des Markenzeichens Verpflichtungen wie Würde, Pietät, Sorgfalt, Vertraulichkeit, Vertrauen, Verantwortung, Transparenz und Qualifikation zugrunde. Ihre Einhaltung wird durch unabhängige Prüfer des TÜV Rheinland und regelmäßige interne Kontrollen verbürgt und gewährleistet.

  • Das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter verbindet eine starke Gemeinschaft von rund 1000 Bestattungsunternehmen.
  • Diese erfüllen eine hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen.
  • Nur geprüfte Bestattungsunternehmen erhalten diese Lizenzurkunde.
  • Der Erhalt und die Förderung der Bestattungskultur und des Berufsethos liegen dem Verband am Herzen.
  • Seit 2018 gehören wir zu dieser Gemeinschaft und erfüllen die strengen Aufnahmekriterien.

 

ZDH ZERT: DIN EN 15017

Das nach DIN EN ISO9001:2015 zertifizierte Markenzeichen der Bestatter dokumentiert öffentlich die Qualität eines Bestatters. Denn zur Führung des Markenzeichens sind nur Bestattungsinstitute berechtigt, die die hohen Qualitätsstandards erfüllen, die mit dem Qualitätssiegel verbunden sind. Die Einhaltung der mit dem Markenzeichen in Verbindung stehenden persönlichen, fachlichen und betrieblichen Qualitätsanforderungen an Bestattungsinstitute werden nicht nur versprochen. Sie werden durch die Festlegungen auf die Satzung zum Markenzeichen des BDB, die europaweit einheitliche Norm DIN EN 15017 (Bestattungsdienstleistungen) verbindlich zugesagt.


 

Zertifikat: ISO 9001:2015

Unsere Qualitätsstandards werden nicht nur versprochen, sondern auch durch  den Standard der DIN EN ISO 9001 verbindlich zugesagt. Die DIN EN ISO 9001 ist der weltweit bekannteste Standard für Managementsysteme und Qualitätskontrolle. Die Einhaltung der Standards wird durch unabhängige Prüfer des TÜV Rheinland und regelmäßige interne Kontrollen gewährleistet.


Zeugnis: Ausbilder-Eignungsverordnung

Mit der bestandenen Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung wurde ich als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt. In diesem ist festgelegt, dass in Deutschland nur ausbilden darf, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist. Ziel dabei ist es, die Qualität der Ausbildung zu sichern. Die Ausbilder-Eignungsverordnung gibt diesbezüglich vor, worum es sich genau bei den geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen handelt und wie ein Nachweis über diese Kenntnisse erbracht werden kann. Diese Verordnung ist durch das Bestreben gekennzeichnet, den Berufsnachwuchs gezielt zu fördern und ,Qualität‘ als oberste Maxime in der Aus- und Fortbildung des Bestattungsgewerbes zu definieren.

  • Die Arbeit im Bestattungsgewerbe zeichnet sich durch ihre Herausforderung für Menschen mit Berufung aus.
  • Neben handwerklichem Geschick wird von Bestattern und Friedhofsverwaltern vor allem ein kompetenter und pietätvoller Umgang mit Verstorbenen und Angehörigen erwartet.
  • Darüber hinaus ist unser Unternehmen betrieblich für die Ausbildung geeignet.
  • Demnach ist es nach Art und Umfang fähig, die Inhalte des Rahmenplans für die Ausbildung zu vermittelt.
  • Dank des Zeugnisses kann ich dieses Verantwortungsbewusstsein sowie mein Wissen und meine Fertigkeiten nun professionell und nachhaltig weitergeben.
  • Seit 2018 sind wir anerkannter Ausbildungsbetrieb und bilden für diesen verantwortungsvollen Beruf aus.

Urkunde: Bestattungsfachkraft

Als Bestattungsfachkraft versteht es sich von selbst, dass wir neben der Durchführung der Bestattung die Hinterbliebenen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bestattung beraten und sie über die gesamte Dauer der Bestattung begleiten. Dies setzt gute Menschenkenntnis und Verantwortungsbewusstsein voraus. Darüber hinaus ist der Beruf ist außerordentlich vielseitig. Neben der Beratung von Vorsorgenden und Angehörigen in einer schwierigen Lebenssituation regeln wir ebenfalls behördliche und kirchliche Formalitäten und kümmern uns z.B. mit einer hygienischen Versorgung um die Verstorbenen. Unsere Tätigkeit beginnt für Hinterbliebene mit der Kontaktaufnahme zu den Trauernden und endet mit der Beisetzung des Verstorbenen. Zusätzlich fungieren wir als Ansprechpartner nicht nur im Trauerfall, sondern auch für alle Fragen der Vorsorge einer dereinstigen Bestattung sowie für die Hilfestellung zur Trauerbewältigung.

  • Mit einer abgeschlossenen Berufsaufbildung als Bestattungsfachkraft werden diese Fähigkeiten offiziell anerkannt.
  • Sie repräsentiert meine Überzeugung und Berufung und setzte darüber hinaus den Grundstein für meine weitere berufliche Laufbahn in diesem Arbeitsfeld.
  • Anders als bei den meisten wurde mir dieser Beruf nicht durch familiäre Tradiion in die Wiege gelegt.
  • Dennoch habe ich, wenn auch über Umwege, schlussendlich meine Erfüllung und Verwirklichung in diesem Beruf gefunden.
  • Am 09.07.2013 habe ich den Ausbildungsberuf zur Bestattngsfachkraft erfolgreich absolviert.