Von der “Wiege bis zur Bahre” ist unser Leben in allen Bereichen durch Gesetze geregelt. Teils zum Schutz Dritter. Auch bei der Durchführung einer Bestattung ist die Beachtung verschiedener Vorschriften unumgänglich. So sind z. B. genau vorgeschriebene Melde- und Bestattungsfristen einzuhalten.
Vorschriften
Für die Einsargung, die Überführung und sogar für die Beschaffenheit des Sarges gelten besondere Vorschriften. Unterschiedlich sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Auslandsüberführungen. Nähere Ausführungen erhalten Sie tagesaktuell telefonisch unter Kontakt. Grundsätzlich sei hier jedoch zusammengefasst: Jeder Todesfall ist unverzüglich zu melden und zwar bei natürlichem Tod dem nächsten erreichbaren Arzt, bei Auffinden einer Leiche oder bei einem Unfall der nächsten Polizei oder Ordnungsbehörde. Wer bestimmt Bestattungsart- und Ort? Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 40 % liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl-, Reihen- oder anonymen Grabstätte der Erde übergeben.
Todesfall – Checkliste
Was ist zu tun im Sterbefall? Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie:
Wir führen ein Beratungsgespräch mit Ihnen, auf Wunsch auch zu Hause, und klären die Frage, was jetzt zu tun ist.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Formalitäten, von der Beurkundung beim Standesamt bis zur Abmeldung.
Wir holen den Verstorbenen ab und übernehmen die Überführung (im In- und Ausland).
Wir führen eine fachgerechte Hygienische Grundversorgung nach DIN EN 15017 am Verstorbenen durch (auf Wunsch auch im Beisein der Angehörigen).
Wir führen ggfs. thanatopraktische Behandlungen und Rekonstruktionen (zum Beispiel bei Unfalltod) durch.
Wir gestalten die Abschiednahme, ggfs. durch individuelle Hausaufbahrung.
Wir gestalten eine stilvolle und persönlich-individuelle Trauerfeier im Sinne des Verstorbenen (aller Weltreligionen).
Wir beraten bei der Auswahl der angemessenen persönlichen Trauermusik.
Wir organisieren einen Trauerredner oder Pastor.
Wir formulieren und drucken Ihre Trauerkarten sowie Ihre Danksagungen und gestalten Gedenkbilder (Sterbebildchen) und Kaffeekarten.
Wir schalten Todesanzeigen in allen gewünschten Zeitungen.
Wir liefern Särge, Urnen und Bestattungsartikel (Devotionalien).
Wir organisieren Erd- oder Feuerbestattungen.
Wir organisieren See- und Naturbestattungen.
Wir organisieren das Trauerkaffee in der gewünschten Lokalität.
Wir beraten Sie bei der Auswahl von Blumen, Gestecken und Kränzen zur Trauerfeier und bestellen diese.
WAS PASSIERT MIT DEN DATEN IM NETZ?
Als digitalen Nachlass oder virtuelles Erbe bezeichnet man Daten im Internet, die nach dem Tode des Benutzers noch weiter bestehen. Dazu zählen z. B. Leistungen, die soziale Netzwerke oder Vermittlungsagenturen zur Verfügung stellen. Die Rechte für diese Daten übernehmen die Erben. Oft ist es gar nicht leicht, einen Überblick über diese zu gewinnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle wichtigen Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es den nächsten Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde Accounts zu löschen. Auch Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und sogenannten „Clouds“, virtuellen Speicherplätzen, sollten Erben über die Betreiberfirmen mittels Sterbeurkunde anfordern und Inhalte ggf. löschen. Wer sich den Umgang mit der Technik nicht zutraut, kann spezielle Firmen mit unterschiedlichen Prüf- und Bearbeitungsaufträgen beauftragen.
DIGITALER NACHLASS
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben.
An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sog. Gedenkzustandes möglich.
Columba – der digitale Nachlassdienst: Um Ihnen den bestmöglichen und sichersten Service anbieten zu können, arbeiten wir mit dem exklusiven Kooperationspartner der Bestatterverbände und -innungen für digitale Nachlassdienste zusammen. Der u.a. von der Bundesregierung und dem BDI ausgezeichnete Dienstleister Columba gewährt eine rechtssichere und datenschutzkonforme technische Abwicklung.